Arbeits- und Gesundheitsschutz und Unfallverhütung im Bundesdienst
In Deutschland ist Arbeits- und Gesundheitsschutz den staatlichen Behörden der Länder übertragen, während Unfallverhütung Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist. Dieses duale System ist im Bundesdienst überwunden. Beratung und Überwachung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung erfolgen aus einer Hand durch die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim BMI.
Duales Arbeitsschutzsystem
Arbeits- und Gesundheitsschutz heißt: Schutz vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen und ständige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Arbeits- und Gesundheitsschutz und Unfallverhütung sind in Deutschland in zwei verschiedene Bereiche aufgeteilt („duales System“). Sie haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Überwachungssysteme:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundlage sind staatliche Rechtvorschriften (Gesetze, Verordnungen), die wesentlich vom Europäischen Gemeinschaftsrecht geprägt sind; staatliche Behörden (i.d.R. Landesbehörden, im Bund die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim BMI) beraten und überwachen die Einhaltung.
- Unfallverhütung (Prävention): Sie beruht in der Praxis auf autonomen Rechtsvorschriften (Unfallverhütungsvorschriften), die von den Unfallversicherungsträgern (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) erlassen werden, welche gleichzeitig beraten und die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen. Regelungsgeber für die Unfallverhütung im gesamten Bundesdienst ist das BMI.
Betreuung aus einer Hand im Bundesdienst
Im Bundesdienst ist das duale Arbeitsschutzsystem überwunden. Beratung und Überwachung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung erfolgen aus einer Hand durch die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim BMI. Sie besteht seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes im August 1996 und ist beim Referat D II 4 (DII4@bmi.bund.de) angesiedelt. Die Unfallkasse des Bundes handelt im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsschutz und unterstützt und berät sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dazu gehört es insbesondere,
- die Dienststellenleiter/innen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten,
- in den Dienststellen des Bundes sowohl die Durchführung der Prävention als auch die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen zu überwachen. Dabei sind Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, die Ursachen arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu erforschen.
Die betriebliche Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt beim Arbeitgeber/Dienstherrn.
Ansprechpartner im Bundesdienst
Erster Ansprechpartner bei Fragen zu Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention im Bundesdienst ist die Unfallkasse des Bundes. Unfallkasse des Bundes Weserstraße 47 26382 Wilhelmshaven Telefon: 04421 / 407 – 0 Telefax: 04421 / 407 – 400 Email: info@uk-bund.de Internet: www.uk-bund.de Oberste Arbeitsschutzbehörde im Bundesdienst ist die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern. Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern Postanschrift: Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin Hausanschrift: Bundeshaus Bundesallee 216 – 218 10719 Berlin Telefon: 030 18 – 681 – 4616 Telefax: 030 18 – 681 – 4394 Email: DII4@bmi.bund.de Fragen, die nicht den Bundesdienst oder andere Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse des Bundes betreffen, richten Sie bitte an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft / Unfallkasse bzw. die Arbeitsschutzbehörden / Gewerbeaufsichtsämter des zuständigen Bundeslandes.
Geltende Regelungen
Grundlegende Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung sind
Unmittelbare Bundesverwaltung:
Unternehmen und Personen, für die die Unfallkasse des Bundes nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 SGB VII Unfallversicherungsträger ist:
Für den Geschäftsbereich des BMI und des BMVg wurden Verordnungen über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes erlassen:
Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und deren Dokumentation durch den Arbeitgeber vor. Die abgeleiteten Maßnahmen sind zentrales präventives Mittel zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gemäß SGB VII. In Wahrnehmung ihrer Beratungs- und Überwachungsfunktion hat die Zentralstelle gemeinsam mit der Unfallkasse des Bundes eine „Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ entwickelt. Diese CD-ROM ist ein wertvolles Hilfsmittel, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern und so den Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen. Sie wird regelmäßig aktualisiert, überarbeitet und weiterentwickelt und ist für den Bundesdienst verbindlich. Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse des Bundes sowie Dienststellen, Körperschaften, Anstalten bzw. Stiftungen der mittelbaren Bundesverwaltung, für die die UK Bund nach Arbeitsschutzgesetz zuständig ist, erhalten die CD-ROM kostenlos. Für andere Interessenten ist sie bei der UK Bund gegen eine Schutzgebühr zu beziehen.
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