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Gesetzgebung

Isolieren oder Lüften – Bauherren sind verwirrt

Die umstrittene Norm 1946-6 verlangt Lüftungskonzepte gegen Schimmelpilze. Klärung wird erst ein Urteil bringen.

Vorbildlich gedämmte Außenwände und Fenster mit Hightech-Dreifach-Scheiben halten die Wärme im Haus und sparen Energie. Doch wenn es keine zugigen Fenster mehr gibt, kann Luftfeuchtigkeit aus Bad oder Küche dann noch abziehen – oder verursacht sie Schimmel und Feuchteschäden? Dieses Problem und eine DIN-Regel werden in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Doch ehe Gerichte hier klare Entscheidungen treffen, bringt jeder Neubau und jede größere Sanierung für Mieter und Vermieter, Bauherren und Planer unbekannte Rechtsrisiken.

Fenster sanieren: Dreifachverglasung spart Energie
Foto: picture alliance / dpa-tmn
Sanierung von Fenstern.
Die Dreifachverglasung isoliert und spart Energie, aber kommt dann noch genügend Frischluft durch, um den Schimmel zu verhindern. DIN 1946-6

Viele Menschen aber haben im Laufe ihres Lebens ein bestimmtes Lüftungsverhalten gelernt. Sie wissen, dass man nach dem Duschen einige Zeit das Fenster aufreißt und dass morgendliches Querlüften in ein paar Minuten die Raumluft wieder auffrischt. Aber bitte nicht zu lange, es soll im Winter nicht viel Energie verloren gehen. Doch die Zeiten klappriger Fenster und einfacher Fassaden ist vorbei – die Feuchtigkeit kann aus modern gedämmten Wohnungen nur hinaus, wenn konsequenter als zuvor gelüftet wird. Meist klappt das.

Aber es gibt auch Wohnungsnutzer und Mieter, die noch nicht so weit sind. Und es gibt eine Interessengruppe, die glaubt, dass Feuchteabfuhr und Frischluftzufuhr heutzutage nicht mehr von menschlicher Hand zu bewerkstelligen ist. Mit „lüftungstechnischen Maßnahmen“, vor allem mit Automatikanlagen, die menschliche Lüftungsfehler ausbügeln, könne Besserung erreicht werden.

Pilzbildung auf dem Vormarsch

Einige Experten halten dagegen, dass es in gut 90 Prozent der heute supergedämmten Wohnungen mit hoher Luftdichtheit keine raumklimatisch bedingte Schimmelpilzbildung gebe. So fassen etwa die Sachverständigen Nils Oster und Jan Bredemeyer (Berlin) im Journal „Der Bausachverständige“ (6/2010) wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen.

Wichtigster Beleg aus ihrer Sicht: In Wohnanlagen mit gleicher Bausubstanz seien oft nur einzelne Wohnungen von Schimmel betroffen, die allermeisten Wohnungen aber nicht. Sprich: Nur wenn Einzelne beim Heizen geizen und kaum lüften, kommt es zum Sporenproblem. Wenn überhaupt Lüftungstechnik, dann sei sie im Anti-Schimmel-Kampf nur in Einzimmer-Apartments oder Wohnheim-Zimmern angesagt.

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